Liebe Mitglieder
Der SFH kann/darf bezüglich des Coronavirus keine Zuständigkeit oder offizielle Rolle übernehmen. Es gelten auf jeden Fall die Weisungen vom Bundesrat, vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) und von den Kantonen. Die Situation unterliegt fast täglich Änderungen, bitte informieren Sie sich deshalb auch auf den offiziellen Kanälen. Massgebend in erster Linie ist die Internetseite des BAG.
Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) hat einen Frage- und Antwortkatalog zum Thema «Pandemie und Betriebe» zusammengestellt. Es ist zu beachten, dass für Mitarbeitende des öffentlichen Diensts die jeweiligen kantonalen Regungen gelten. Erste Anlaufstelle für Fragen von Arbeitnehmenden sind sinnvollerweise deren Vorgesetzte.
Für Betriebe vieler Branchen sind die Umsatzeinbussen bei bleibenden Lohnfortzahlungen einschneidend bis existenzbedrohend. Der Bundesrat hat daher ein umfassendes Massnahmenpaket beschlossen. So besteht momentan auch für Selbständige eine Möglichkeit zu Entschädigungen zu kommen, falls die Arbeit verunmöglicht wird. Arbeitnehmende sind via Kurzarbeitsentschädigung durch den Arbeitgeber abgesichert. Öffentlich-rechtlich angestellte Hauswarte sind durch Kanton/Gemeinde/öffentliche Institution ebenfalls abgesichert.
Alle Informationen zu diesen Themen finden Sie auf der Website des SECO.
Relativ umfassende Informationen zum Umgang mit den Folgen des Coronavirus wie rechtliche Fragen, Pandemiefall und unternehmerisches Risiko sowie praktische Gesundheitsvorsorge im Betrieb sind auch auf der Website des Schweizerischen Gewerbeverbandes zu finden.
Vom SFH-Sponsor Kärcher gibt es neu spezielle Reinigungsempfehlungen, welche helfen sollen, etwas Transparenz in den Reinigungsalltag zu bringen:
Für weitere Fragen und Anregungen stehen wir zu Ihrer Verfügung und wünschen Ihnen alles Gute und beste Gesundheit.